Aufgaben und Zielsetzung des V/F/I


Der V/F/I Verband der Finanzdienstleistungsinstitute wurde im Sommer 1998 in Frankfurt mit dem Ziel gegründet, die Mitglieder bei der Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu unterstützen. Gerade kleine und mittlere Institute werden durch die Fülle von Informationen, die sie zu verarbeiten haben, erheblich belastet. Der V/F/I stellt ihnen die für sie aufsichtsrechtlich relevanten Informationen zur Verfügung.

Im Rahmen der Interessenvertretung gegenüber der BaFin und den europäischen Aufsichtsbehörden setzt sich der V/F/I dafür ein, dass Finanzdienstleistungsinstitute entsprechend ihrer Größe und dem Risikogehalt ihrer Tätigkeit beaufsichtigt, überflüssige bürokratische Bürden abgebaut und Spielräume genutzt werden.

Die Interessenvertretung erfolgt durch Eingaben, problemorientierte Stellungnahmen und Teilnahme an Anhörungen gegenüber der BAFin, den Ministerien, dem Bundestag und EU-Behörden und Gremien.

Richtlinien wie MiFID II werden auf EU-Ebene gefasst und sind vom nationalen Gesetzgeber mit wenig Gestaltungsspielraum umzusetzen. Hier achtet der V/F/I insbesondere darauf, dass diese Spielräume auch zugunsten der Mitglieder genutzt werden.

Der V/F/I informiert die Mitglieder über aufsichtsrechtliche Änderungen sowie Vorhaben und unterstützt bei der Umsetzung im Unternehmen.

Die Mitgliederversammlungen sind Foren für die Erörterung der neuesten Entwicklungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Neue Rechtsvorschriften wie Richtlinien oder Verordnungen der Aufsicht und Entwicklungen auf EU-Ebene werden besprochen und dienen so der Fortbildung der anwesenden Geschäftsleiter.

Bei Tagungen und Veranstaltungen, vertritt der V/F/I seine Mitglieder und gibt die dort erhaltenen Informationen weiter.